Die meisten Betreiber von Internetforen wissen spätestens seit dem Urteil gegen den Heise Verlag was im juristischen Sinne ein Störer ist. Handelt es sich doch dabei um einen Fallstrick der den Forenbetrieber dafür verantwortlich, folglich auch haftbar, macht was in seinem Forum von den Benutzern geschrieben wird. In der nun vorliegenden Urteilsbegründung zum Prozess der vom Betreiber des "Supernature"-Forums", Martin Geuß, angestrengt wurde, wird diese Sichtweise vom LG Hamburg erneut bestätigt.
Die Lektüre der Urteilsbegründung kann ich nur jedem Forenbetreiber empfehlen (aber Achtung es ist manchmal nicht leicht Kläger und Beklagte auseinanderzuhalten, Kläger ist in dem Verfahren der Forenbetreiber Martin Geuß), denn sie enthält auch positiv zu wertenden Elemente. So wird festgestellt, dass Forenbeiträge in denen sich Benutzern negativ über ein Unternehmen äussern vom grundgesetzlichen Recht auf Meinungsfreiheit abgedeckt sind und somit keine Abmahnung des Forenbetreibers zulässig ist.
Im Gegensatz dazu liegt nach Meinung des Gerichts eine sog. Tatsachenbehautung eines Benutzers sehr wohl im Verantwortungsbereich des Forenbetreibers. Als Begründung dafür wird angeführt, dass es sich bei einem Forum um ein redaktionell gestaltetes Angebot im Sinne des § 54 RfStV handelt.
Nun bin ich ja, wie man den bisherigen Ausführungen entnehmen kann, juristischer Laie und alles was mit Gesetzen und Vorschriften zu tun hat muss ich mir oft genug von Fachleuten erklären lassen. Dafür kenne ich mich mit redaktioneller Arbeit und Internetforen ein wenig besser aus und muss mich ernsthaft fragen wie man das in einen Topf werfen kann. Gerne gestehe ich es zu, dass man eine Forensoftware in die Gruppe der Redaktionssysteme einordnen kann, mit einer journalistischen Redaktion hat es ja nun aber gar nichts zu tun. Das Publizieren ohne redaktionelle Prüfung ist ja genau das was ein Internetforum auszeichnet. Ein redaktioneller Arbeitsaublauf hätte zur Folge, dass jeder Beitrag erst durch einen verantwortlichen Redakteur geprüft wird. Abgesehen davon, dass die meisten Forenbetreiber dazu gar keine Zeit hätten und u.U. auch fachlich nicht dazu in der Lage wären, es würde auch die Dynamik verloren gehen die Internetforen auszeichnet. Alternativ wäre es natürlich noch möglich sich als Betreiber von jedem Beitrag zu distanzieren. In den einschlägigen AGBs und Nutzungsbedingungen passiert dies ja bereits pauschal. Im Sinne der Urteilsbegründung müsste dies explizit zu jedem Beitrag eines Benutzers erfolgen. Technisch wäre dies bestimmt kein Problem ob es aber sinnvoll ist wenn auf jeden noch so kurzen Kommentar eine Floskel "Der Betreiber des Forums distanziert sich ausdrücklich von dem hier gemachten Kommentar ...." folgt wage ich zu bezweifeln. Ob so ein automatisiertes Verfahren dann auch juristisch Bestand hat sei mal dahingestellt.
Es bleibt abzuwarten ob das Urteil rechtskräftig wird oder die nächste Instanz angerufen wird. Wie es weiter geht kann man auf der für das Verfahren eingerichteten Website von Martin Geuß nachlesen. Sollte das Urteil bestand haben stellen sich mir spontan zwei Fragen. Wenn ich als Forenbetreiber in die journalistisch-redaktionelle Ecke geschoben werde, darf ich mich dann auch als "Journalist" bezeichnen und kann bei den einschlägigen Verbänden einen Presseausweis einfordern? Wenn diese Rechtssprechung für Internetforen gilt kann man sie analog auch auf Kommentare in anderen CMS wie Blogs übertragen, was aber ist mit den guten alten USENET News?
Nachtrag:
Im heise Forum zu dem Thema hat sich seit gestern ein umfangreiches Diskussionsthread gebildet. Die Diskussion zum Beitrag auf golem.de wird sicher auch bald anwachsen und im Supernature Forum befinden sich zu dem Thema schon über 700 Beiträge. Weil es so gut dazu passt: Juristen erklären das Internet.







Aber eigentlich darf es doch nicht ein redaktionell gestaltetes angebot sein, aber das kann man auch nicht nachweisen.
Tja, Foren, quo vadis?