Aber noch keine unnötige Euphorie, erst das schriftliche Urteil abwarten, auch wenn die Pressemitteilung darauf schliessen lässt, dass es kein Schlupfloch gibt, um die Abgabe an anderer Stelle zu erheben:
Die Abgabe ist eine unzulässige Sonderabgabe, denn es fehlt an einer Finanzierungsverantwortung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft für die staatliche Absatzförderung.Wenn ich das richtig interpretiere, ist damit auch die ZMP (Zentrale Markt- und Preisberichtstelle GmbH) hinfällig, die in der Diskussion um den Absatzfonds lange nicht so kritisch gesehen wurde, wie die CMA (Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH).







Wer ist die "Wirtschaft" und wer sind die "landwirtschaftlichen Verbände"?