Vor lauter Milchpreisdemos ist mir gestern eine Meldung durch die Finger gerutscht, die möglicherweise wegweisend für den weiteren Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sein könnte.
Das Verwaltungsgericht Augsburg gab einem Imker aus Kaisheim (Landkreis Donau-Ries) recht, der seinen Honig nicht durch Pollen von Genmais verunreinigt haben wollte. Dieser müsste dann als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden und wäre in der Folge unverkäuflich. Bereits 2005 hatte der Imker in den Pollen die seine Bienen gesammelt hatten GVO entdeckt die von einem Versuchsfeld in seiner Nachbarschaft stammten. Um diese Kontamination zukünftig zu verhindern schlug er den Klageweg ein und forderte, dass das staatliche Versuchsguts Neuhof keinen Genmais mehr anbaut. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass als GVO gekennzeichneter Honig unverkäuflich ist und da der Genmais schon ausgesät ist wurde die Landwirtschaftsverwaltung des Freistaates Bayern angewiesen dafür zu sorgen, dass kein Genmais-Pollen in den Honig gelangen kann. Das bedeutet, entweder muss man das Versuchsfeld vor der Blüte abernten oder die Pollenfahnen in der Blütezeit abschneiden.
Für den Biotechkonzern Monsanto, der das Saatgut für den Genmais MON810 herstellt um den es im o.g. Urteil geht, dürften nicht nur deswegen harte Zeiten anbrechen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Monsanto auferlegt einen Monitoringplan über mögliche Umweltauswirkungen von MON810 zu erstellen. Das BVL befürchtet, dass nicht nur der Maiszünsler durch das Bt-Toxin von MON 810 dezimiert wird sondern auch andere Schmetterlingsarten.
Donnerstag, 10. Mai 2007
Imker wird vor Genmais geschützt
Kommentare
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Eine Erklärung warum der Termin für den Erlass des BVL so denkbar dumm gewählt wurde liefert vielleicht der Artikel über die Monsanto Lobbyisten bei SPON.
#1
Gen-Mais_Ade
(Homepage)
am
11.05.2007 09:38
(Antwort)







Ein Imker hat vor Gericht einen Sieg gegen die Gentech-Industrie errungen, wie Michael von den Farmbloggern schreibt: Das Verwaltungsgericht Augsburg gab einem Imker aus Kaisheim (Landkreis Donau-Ries) recht, der seinen Honig nicht durch Pollen von G...
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