Bisher ist es nur eine kurze Meldung bei BR-online, dass im australischen Bundesstaat Victoria an Schulen keine Süßigkeiten mehr verkauft werden dürfen. Das wäre tatsächlich auch bei uns ein Schritt in die richtige Richtung. Ich erinnere mich zwar noch gerne an meine Schulzeit als Hausaufgabenabschreiben gegen Granatsplitter getauscht wurde, als alleinige Mittagsmahlzeit wäre der dann aber dann doch zu einseitig. Damals gab es aber immer noch Brotzeit (mit der Betonung auf Brot), die von zu Hause mitgebracht wurde. Letztens haben mir Kinder von Freunden erzählt, dass sie in der Schule immer ausgelacht werden weil sie ihre Stullen von zu Hause mitbringen und nicht irgendwelches Naschwerk am Kiosk holen.
Dass gesunde Ernährung an der Schule kein dröges Thema für Gesundheitsfanatiker sein muss zeigt Jamie Oliver mit seiner Initiative "Feed me better", in der er medienwirksam vorgeführt hat wie das Schulessen in England verbessert werden kann.
In Deutschland stehen wir diesbezüglich noch am Anfang da die meisten Schulen nur vormittags unterrichten. Das Schulsystem befindet sich aber zusehends im Wandel zur Ganztagesschule und da wird die Schulspeisung ein zentrales Element sein.










Verkauft werden dürfen:
einfache, möglichst aus Vollkorn hergestellte Backwaren sowie belegte Brote oder Brötchen,
weitere Angebote aus naturbelassenen Erzeugnissen oder Vollkornprodukten ohne Zusätze von Süße (Zucker oder Zuckerersatzstoffe), z.B. Sonnenblumenkerne, Getreideflocken, Nüsse,
Käse- und Wurstsorten mit niedrigem Fettgehalt als Belag,
festes Frischobst (z.B. Äpfel, Birnen, Pflaumen) und Frischgemüse nach Saison (z.B. Karotten, Radieschen),
Milch und Milcherzeugnisse mit reduziertem Fettgehalt und höchstens 3,5% Zuckerzusatz; pasteurisierte Produkte ohne Bindemittel sind zu bevorzugen,
Frucht- und Gemüsesäfte ohne Zusätze von Süße, Mineral-, Tafel- und Quellwasser, Früchte- und Kräutertees.
Nicht verkauft werden dürfen:
Süßwaren aller Art, alkoholhaltige Getränke und Tabakwaren,
Getränke, die anregende Stoffe und/oder Süße in hoher Konzentration enthalten, Instantprodukte (Ausnahmen sind in den Sekundarbereichen I und II für den Verkauf von schwarzem Tee und Kaffee zulässig),
Produkte mit hohem Salz- und/oder Fettgehalt (z.B. Kartoffelchips, Salzstangen).
Quelle: http://www.schure.de/2241001/0035066.htm
In BaWü gibt es sowas aber nicht. Dort kann jede Schule selbst entscheiden. Find ich auch gut so. In Hessen gibt es zum Beispiel seit 1996 den Schulerlass „Ernährungsangebote an hessischen Schulen“. Er legt fest, dass bei der Auswahl der Lebensmittel „Gesichtspunkte der Vollwertigkeit und Frische der Ware, die Preiswürdigkeit sowie die altersgemäßen Bedürfnisse“ zu beachten sind.