Montag, 18. Dezember 2006
Schon Gezahlt?
"Das hätten wir ja gerne, aber man lässt uns nicht." So oder ähnlich könnte mancher reagieren, der die Gebührenpflicht für Internet-PCs ernst nimmt und noch vor dem Stichtag 1.1.2007 seinen Rechner bei der GEZ anmelden will. Es geht nicht, die GEZ ist nicht in der Lage ein Formular für die Anmeldung von Computern zur Verfügung zu stellen. Schon komisch, fragt sich eben nur ob das noch bis Jahresende was wird. Selbst wenn nicht, bin ich mir relativ sicher, dass es deswegen keine Stundung der Beiträge gibt. Das wäre ja noch schöner, die GEZ ist heilig und im Zweifel immer der Gebührenzahler der Böse. Zumindest könnte man das meinen, wenn man sich das fast schon weinerliche Getue von Hermann-Josef Flosbach (Geschäftsbereichsleiter Gebühreneinzug der GEZ) im Artikel auf heise.de ("Beliebt sind wir nicht" - Die GEZ und die neue PC-Gebühr) ansieht.
Gut, es nicht die Schuld der GEZ, dass PCs nun als neuartige Empfangsgeräte gelten. Auch liegt es nicht in deren Entscheidungsgewalt wenn der Öffentlich Rechtliche Rundfunk das Internet als Plattform verwendet. Aber ein leitender Mitarbeiter der GEZ der pauschal davon ausgeht, dass nur eine Minderheit der Gewerbetreibenden Ihren PC nicht zum Radiohören verwendet schliesst wohl etwas zu schnell von seinem eigenen Arbeitseifer auf andere. Als Gebührenzahler wissen wir jetzt wenigsten, dass wir dadurch 1100 Menschen ihren Arbeitsplatz sichern, das ist doch immerhin auch etwas 
Jetzt mal mit Ernst bei der Sache. Die Gebührenpflicht besteht, daran kann man jetzt nicht mehr viel ändern und deswegen seinen PC samt Internetanschluss abzuschaffen wird für die meisten Landwirte nicht (mehr) möglich sein. In den letzten Tagen häufen sich bei mir die Anfragen von verunsicherten Landwirten wie es denn um die Gebühren bestellt sei. Ich will mich nicht zu Deutungen hinreissen lassen und empfehle zu dem Thema dieses Dokument der GEZ. Dieses sicherheitshalber gleich ausdrucken und aufbewahren und mit den übrigen GEZ Unterlagen, in diesem Themenkreis gab es schon mehr hin und her und am Ende will das dann keiner mehr wissen. Landwirte gelten in diesem Fall als Gewerbetreibende, d.h. wenn sie um Rahmen der Landwirtschaft bereits ein Rundfunkempfangsgerät (z.B. Autoradio im Schlepper oder Radio/Fernseher im Büro) angemeldet haben und dafür Gebühren entrichten, dann sind keine weiteren Gebühren fällig.
Landwirte die um Gebühren zu sparen das Radio aus dem Büro verdammt haben und auch sonst keine gewerblich genutzten Fahrzeuge mit Radios haben, müssen allerdings zukünftig zahlen wenn sie einen PC mit Internetanschluss besitzen. Im Gegenzug kann man sich dann ja wieder ein Radio ins Arbeitszimmer stellen.
Tückisch in dem Zusammenhang ist der Begriff der Betriebsstätte. Der Fall eines befreundeten Landwirtes hat mich vollständig ratlos werden lassen. Er besitzt einen Milchviehbetrieb, der über zwei Stallungen verfügt. Ein Stall steht auf dem Hofgrundstück, der dort installierte Rechner ist über den anzumeldenden Bürorechner gebührenmässig abgedeckt. Der zweite Stall ist gepachtet und steht auf einem Grundstück, das ca. 100m entfernt ist. Zur Erfassung der Milchmengen ist dort ein Industrie-Rechner installiert und über WLAN mit dem Rechner im Büro vernetzt. Technisch gesehen ist der Rechner im Stall ein Internet-PC, da über die WLAN Verbindung der Zugriff aufs Internet möglich wäre, eine andere Betriebsstätte ist es auch zweifelsfei auch. Der Rechner verfügt zwar über eine Soundkarte, die Benutzeroberfläche ist jedoch so weit eingeschränkt, dass keine Multimediasoftware installiert werden kann. In der Hinsicht bin ich bekennender Schwarz-, im Sinne von negativ, seher, die GEZ will sicher auch dafür Geld, Sinn macht das nun wirklich keinen. In diesem, wie in jedem anderen Zweifelsfall kann ich nur raten sich direkt an die GEZ zu wenden um dort eine verbindliche Auskunft zu verlangen.
Es bleibt zu hoffen, dass das Rundfunkgebührenmodell bald reformiert und dadurch logischer wird. Billiger wird es aber sicher nicht werden. Das wäre auch das erste Mal, dass jemand freiwillig "Ach, soviel Geld brauchen wir doch gar nicht" ruft und die Mitarbeiter der GEZ werden sich bestimmt auch nicht ohne Widerspruch zur Arbeitsagentur begeben. Macht und Geld gibt einfach niemand gerne auf.
Jetzt mal mit Ernst bei der Sache. Die Gebührenpflicht besteht, daran kann man jetzt nicht mehr viel ändern und deswegen seinen PC samt Internetanschluss abzuschaffen wird für die meisten Landwirte nicht (mehr) möglich sein. In den letzten Tagen häufen sich bei mir die Anfragen von verunsicherten Landwirten wie es denn um die Gebühren bestellt sei. Ich will mich nicht zu Deutungen hinreissen lassen und empfehle zu dem Thema dieses Dokument der GEZ. Dieses sicherheitshalber gleich ausdrucken und aufbewahren und mit den übrigen GEZ Unterlagen, in diesem Themenkreis gab es schon mehr hin und her und am Ende will das dann keiner mehr wissen. Landwirte gelten in diesem Fall als Gewerbetreibende, d.h. wenn sie um Rahmen der Landwirtschaft bereits ein Rundfunkempfangsgerät (z.B. Autoradio im Schlepper oder Radio/Fernseher im Büro) angemeldet haben und dafür Gebühren entrichten, dann sind keine weiteren Gebühren fällig.
Haben diese bereits ein beruflich genutztes Fahrzeug mit Autoradio, so wird keine zusätzliche Gebühr für einen Internet-PC fällig.
Landwirte die um Gebühren zu sparen das Radio aus dem Büro verdammt haben und auch sonst keine gewerblich genutzten Fahrzeuge mit Radios haben, müssen allerdings zukünftig zahlen wenn sie einen PC mit Internetanschluss besitzen. Im Gegenzug kann man sich dann ja wieder ein Radio ins Arbeitszimmer stellen.
Ist in der Betriebsstätte oder im Büro weder ein Fahrzeug mit einem Autoradio noch sonst ein Radioempfangsgerät vorhanden, so fällt für sämtliche Internet-PCs, unabhängig von ihrer Zahl, nur eine Gebühr in Höhe von 5,52 Euro monatlich an.
Tückisch in dem Zusammenhang ist der Begriff der Betriebsstätte. Der Fall eines befreundeten Landwirtes hat mich vollständig ratlos werden lassen. Er besitzt einen Milchviehbetrieb, der über zwei Stallungen verfügt. Ein Stall steht auf dem Hofgrundstück, der dort installierte Rechner ist über den anzumeldenden Bürorechner gebührenmässig abgedeckt. Der zweite Stall ist gepachtet und steht auf einem Grundstück, das ca. 100m entfernt ist. Zur Erfassung der Milchmengen ist dort ein Industrie-Rechner installiert und über WLAN mit dem Rechner im Büro vernetzt. Technisch gesehen ist der Rechner im Stall ein Internet-PC, da über die WLAN Verbindung der Zugriff aufs Internet möglich wäre, eine andere Betriebsstätte ist es auch zweifelsfei auch. Der Rechner verfügt zwar über eine Soundkarte, die Benutzeroberfläche ist jedoch so weit eingeschränkt, dass keine Multimediasoftware installiert werden kann. In der Hinsicht bin ich bekennender Schwarz-, im Sinne von negativ, seher, die GEZ will sicher auch dafür Geld, Sinn macht das nun wirklich keinen. In diesem, wie in jedem anderen Zweifelsfall kann ich nur raten sich direkt an die GEZ zu wenden um dort eine verbindliche Auskunft zu verlangen.
Es bleibt zu hoffen, dass das Rundfunkgebührenmodell bald reformiert und dadurch logischer wird. Billiger wird es aber sicher nicht werden. Das wäre auch das erste Mal, dass jemand freiwillig "Ach, soviel Geld brauchen wir doch gar nicht" ruft und die Mitarbeiter der GEZ werden sich bestimmt auch nicht ohne Widerspruch zur Arbeitsagentur begeben. Macht und Geld gibt einfach niemand gerne auf.
Geschrieben von Michael Wenzl
um
13:48
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