In einer einstweiligen Anordnung haben die Richter in Karlsruhe entschieden, dass Verbindungsdaten nur dann an die Polizei weitergegeben werden dürfen, wenn Gefahr für Leib und Leben oder die Freiheit einer Person besteht oder es die Sicherheit des Bundes zu schützen gilt. Diese Anordnung gilt bis das BVerfG entgültig über die Vorratsdatenspeicherung entschieden hat. (Quelle: SZ + BR)
Das bestätigt die Aussage von Prof. Dr. Ulrich M. Gassner während der Datenschutzführung, dass das Verfassungsgericht, regelmässig den Freiheitsgedanken über die Sammelwut öffentlicher und privater Institutionen stellt. Bleibt zu hoffen, dass die freiheitliche Philosophie auch der heimlichen Online-Durchsuchung, der sog. Novelle des BKA Gesetzes, die Schranken aufzeigt.
Artikel mit Tag freiheit
überwachung augsburg bank datenschutz demokratie demonstration internet it kirche konsum manipulation musik nachhaltiger konsum nachhaltigkeit netzpolitik polizei privacy schwabmünchen security sicherheit sprache verschlüsselung video vorratsdatenspeicherung wahlen widerstand zensur apo 2.0 bverfg vds






