Es gibt Nachrichten die machen die Runde im Internet und man bildet sich schnell eine Meinung dazu. Da ist es dann ganz praktisch wenn man gerade andere Dinge um die Ohren hat, dadurch ein paar Tage ins Land ziehen und zusätzliche Erkenntnisse das Bild weiten. Kurz formuliert, man muss die Dinge auch mal im Zusammenhang sehen.
Seit Jahren versuchen die Verbraucherzentralen die Haftung beim Diebstahl von EC-Karten zum Vorteil der Bestohlenen klären zu lassen. Die Banken sehen das nicht gerne und sind der Ansicht, dass das System mit dem die PIN gesichert ist keinen Missbrauch zulässt. Folglich ist der Besitzer der EC-Karte selbst verantwortlich wenn nach einem Diebstahl der Karte mit dieser Geld abgehoben wird. Zwei nachvollziehbare Auffasungen, von denen die Meinung der Banken jetzt vom OLG Frankfurt a. M. bestätigt wurde.
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