In Unterfranken wird gegen einen Betrieb ermittelt, der Schlachtabfälle als Lebensmittel verkauft haben soll. Laut der Pressemitteilung aus dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, wird gegen das Unternehmen wegen der missbräuchlichen Nutzung von Handelspapieren ermittelt. Ein wirklich schöner Euphemismus dafür, dass auf Kosten der Verbraucher der Profit maximiert wurde. Wegen des dringenden Tatverdachts wurde dem Betrieb die Zulassung für den Handel Handel mit K1 und K3 Material entzogen.
Ich frage mich nur wie das LGL sicher sein kann, dass durch die kriminellen Aktivitäten des Unternehmens keine Gesundheitsgefährdung für Verbraucherinnen und Verbraucher bestanden hat.
Nachtrag: Der BR berichtet, dass es sich bei dem beschuldigten Unternehmen um die "Ein- und Verkaufsgenossenschaft der Metzgermeister e.G" (EVGEDEM) handelt. Der Aufsichtsratsvorsitzende und der Geschäftsführer seien über den Vorfall entsetzt und betonen, dass ein Mitarbeiter die Rinderhäute aus Unkenntnis falsch ettiketiert habe.
Wie kann man aus Unkenntnis Rinderhäute, die als K3 eingestuft sind zu Lebensmittel umdeklarieren und dann auch noch als solches in den Handel bringen? Wenn da wirklich kein Vorsatz dahinter war, dann ist Unkenntnis eine reichlich freundliche Umschreibung.
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