Was hat man die Aktivisten gegen die Vorratsdatenspeicherung doch belächelt und als Querulanten abgetan. Heute hat das Bundesverafssungsgericht (BVerG) entschieden, dass die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstösst und damit nichtig ist. "Nichtig" ist dabei die entscheidende Formulierung, die der Präsident des BVerG heute gebraucht hat. Das ist die juristisch freundliche Formulierung für "absolut unbrauchbar". Man erinnere sich dazu an andere Entscheidungen des BVerfG, bei denen Gesetze zwar auch als Grundgesetzwidrig erkannt wurden, mit Blick auf den Staatspragmatismus aber eine Frist zur Änderung gestellt wurde. in der das alte Gesetz gültig blieb.
Weil im Fernsehen auch immer als wiederholt, zitiere ich mich an der Stelle mal selbst: "Damit hätte das Volk einmal mehr der Regierung gezeigt, dass die Demokratie nicht am Montag nach der Wahl endet."
Mehr zum Urteil in der Pressemitteilung des BVerfG.
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